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INFO Förderungen
BRD:
FÖRDERUNG
ERNEUERBARER ENERGIEEN
(Marktanreizprogramm)
laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Gegenstand der Förderung:
Solarkollektoranlagen
(Solarkollektoranlagen mit Energieeinsparung / Heizungsmodernisierung vgl. unten
unter Maßnahmen zur Energieeinsparung):
Zuschuss 250 DM für Flachkollektoranlagen je qm errichteter
Kollektorfläche bis max. 100 qm und
325 DM für Vakuumröhrenkollektoren je qm errichteter Kollektorfläche bis
max. 75 qm,
100 DM je qm erweiterter Kollektorfläche.
Höchstbetrag je Einzelanlage: 50.000 DM
Photovoltaikanlagen
Programm "Sonne in der Schule" pauschal 6.000 DM je Einzelanlage
Biomasse
Zuschuss für (handbeschickte Anlagen) von 80 DM je kW errichtete
installierte Nennwärmeleistung,
für (automatisch beschickte Anlagen) 120 DM Zuschuss je kW bis zu einer
Nennwärmeleistung von 100 kW, mindestens jedoch 4000 DM. Bis 50 kW nur in
Verbindung mit einer Zentralheizungsanlage.
Maßnahmen zur
Energieeinsparung (Heizungsanlagen-Modernisierung)
an Gebäuden nur in Kombination mit
Solarkollektoranlagen.
Es können gefördert werden:
Modernisierung von Heizkesseln, wenn der auszutauschende Kessel mindestens 10
Jahre alt ist und ein Niedertemperatur- oder Brennwertkessel eingebaut wird.
Zusätzlicher Zuschuss in Höhe der Fördersumme für die Errichtung oder die
Erweiterung der Solarkollektoranlage, höchstens zusätzlich 500 DM.
Antragsberechtigte:
Privatpersonen, freiberuflich Tätige sowie
kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen nach der Definition der
europäischen Gemeinschaften (Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen
möglich), die
Eigentümer, Pächter oder Mieter der Anwesen sind, auf denen die Anlagen errichtet, erweitert oder reaktiviert werden sollen oder
Energiedienstleister für die Anlagen sind, die bei den Antragsberechtigten errichtet, erweitert oder reaktiviert werden sollen.
Ausgeschlossen:
Gebietskörperschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, die sich
überwiegend im Eigentum von Gebietskörperschaften befinden; Kirchengemeinden und
-stiftungen.
Programm "Sonne in der Schule": für Berufsschulen, Technikerschulen,
Berufsbildungszentren, überbetriebliche Ausbildungsstätten bei den Kammern und
für allgemeinbildende Schulen ohne Grundschulen die jeweiligen Träger.
Art der Förderung:
Die Förderung erfolgt als
Festbetragsfinanzierung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse (Projektförderung).
Besondere Hinweise:
Vor Eingang des Antrags im BAFA dürfen
keine der Ausführung des Vorhabens zuzurechnenden Lieferungs- oder
Leistungsverträge abgeschlossen werden. Kostenvoranschläge und
Planungsleistungen sind zulässig.
Eine Antragsstellung ist nur mit Originalunterschrift des Antragsstellers zulässig.
Anlagen nach diesem Förderprogramm sind auf dem Gebiet der BRD mindestens 5 Jahre lang zu betreiben.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Eigenbauanlagen oder Prototypen, gebrauchte oder überwiegend gebrauchte Anlagen; Solarkollektoranlagen für Schwimmbäder, Einzelfeuerstätten wie offene Kamine, Kaminöfen, Kachelöfen.
Die Zuschüsse des BAFA dürfen mit Ausnahme derer für das Programm "Sonne in der Schule" nicht mit Zulagen, Investitionskostenzuschüssen oder Betriebskostenzuschüssen des Bundes, der Bundesländer oder der Kommunen kombiniert werden (Kumulationsverbot); dies gilt auch für Ökozulagen im Rahmen des Eigenheimzulagengesetzes; aus Mitteln privater Institutionen gewährte Zuschüsse sind ebenso unschädlich wie Darlehen anderer Institutionen.
Anträge auf Erhöhung des Förderbetrages zwischenzeitlich geänderter Anlagenplanung können nur innerhalb eines Monats nach Zustellung des Zuwendungsbescheides berücksichtigt werden.
Ansprechpartner:
Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 414 / 415
Telefon: 06196/908-625
Telefax: 06196/908-800
solar@bafa.de
Entscheidungsgrundlage:
Richtlinien vom 23.03.2001 zur Förderung von
Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

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